Neumühlenschule Borken, Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Mozartstr. 27, 46325 Borken,  Tel.: 02861-9432-0, Fax: 02861-9432-13
 E-Mail: schulbuero@neumuehlenschule-borken.de
Schulleiterin: Silke Nürnberg, Schulbüro: Andrea Bitters

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Frühlingsmarkt am 25. März 2023

Am 25. März 2023 findet von 11-16 Uhr der Frühlingsmarkt der Neumühlenschule und der Lebenshilfe bei uns in der Schule statt. Es gibt viel zu entdecken und zu genießen. Aber nicht nur das, der Frühlingsmarkt kommt den Menschen mit Behinderung zu Gute.

Also, kommen Sie vorbei, stöbern Sie durch die verschiedenen Stände und unterstüzen Sie eine tolle Sache.

Wir freuen uns auf Sie!!!

Plakat

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Düsseldorfer Prinzenpaar besucht die Neumühlenschule

Tolle Stimmung in der Neumühlenschule /Schülerinnen und Schüler gestalten mitreißendes Programm

Die Stimmung in der vollbesetzten Mensa der Neumühlenschule war bereits bestens, als Schulleiterin Silke Nürnberg den besonderen Besuch ankündigte: Begleitet von der eigens dafür gegründeten Tanzgarde der Schule zieht das Düsseldorfer Prinzenpaar, Prinz Dirk II und Venetia Uåza, zu Karnevalsmusik in die Aula ein, die passend in den Düsseldorfer Farben - rot und weiß - geschmückt war. Im Anschluss feierten die Düsseldorfer Karnevalisten eine tolle Party gemeinsam mit der gesamten Schulgemeinde sowie den zahlreichen Ehrengästen. Zahlreiche Auftritte der Eingangs- und Primarstufen sowie der Tanz- und Band AG begeisterten auch die Gäste aus Düsseldorf.

 Sie finden hier Presseberichte der Zeitung, des Fernsehens und weitere Bildergalerien und Videos:

 

 Bildergalerie der Neumühlenschule Borken

 

 Fernesehbericht in der Aktuellen Stunde (Lokalzeit Münsterland)

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Bildergalerie Borken - Live (auf Facebook)

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Bericht und Bildergalerie des Frauenschützenvereins Westmünsterland (Link zu Facebook)

 Karneval4

 

Bilder der Frauenschützen Westmünsterland

 

Videomitschnitt der Frauenschützen Westmünsterland: Musik - AG der NMS singt Anders von Bibi und Tina

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30.01.2023: Aktuelle Infos aus dem Ministerium

Hier die wichtigsten Informationen aus dem Ministerium für Schule und Bildung NRW zu den Corona-Schutzmaßnahmen:

Ab 1. Februar 2023 gilt:

  • Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Das gilt auch für den Schülerspezialverkehr.
  • "Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln."
  • "Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen."
  • Auch das anlassbezogene Testen fällt weg. Es können keine Selbsttests mehr bestellt werden.

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