30.01.2023: Aktuelle Infos aus dem Ministerium
Hier die wichtigsten Informationen aus dem Ministerium für Schule und Bildung NRW zu den Corona-Schutzmaßnahmen:
Ab 1. Februar 2023 gilt:
- Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Das gilt auch für den Schülerspezialverkehr.
- "Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln."
- "Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen."
- Auch das anlassbezogene Testen fällt weg. Es können keine Selbsttests mehr bestellt werden.