Neumühlenschule Borken, Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Mozartstr. 27, 46325 Borken,  Tel.: 02861-9432-0, Fax: 02861-9432-13
 E-Mail: schulbuero@neumuehlenschule-borken.de
Schulleiterin: Silke Nürnberg, Schulbüro: Andrea Bitters

07.01.2021 Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11.01.2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

nachdem uns nun weitere Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW zum Schulbetrieb vom 11. bis 31. Januar 2021 vorliegen, möchten wir Ihnen diese mitteilen (siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung vom 06. Januar 2021):

 "Distanzunterricht:

Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021 als Distanzunterricht erteilt.

Betreuungsangebot

Alle Schulen bieten ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert – z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung –, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich –  zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten."

  

Im Folgenden finden Sie Anträge und weitere Informationsschreiben des Ministeriums:

Antragsformular für die Notbetreuung bis zum 31. Januar 2021 : Anträge für die Betreuung bitte bis zum Donnerstag der Vorwoche einreichen!!!

Antrag auf Bereitstellung eines mobilen Schülerendgerätes als Leihgerät durch die Schule

Ministerium für Schule und Bildung (MSB): Informationen zum angepassten Schulbetrieb zu Corona-Zeiten: Regelungen ab dem 11.01.2021

 

Drucken E-Mail